Virtuelles Büro Berlin
Repräsentative Berliner Geschäftsadresse, Postservice und Zustellungsbevollmächtigter nach § 10 AO — für ausländische Unternehmen mit deutschen Steuerpflichten.
Das Problem
Ausländische Unternehmen ohne physische Präsenz in Deutschland stehen vor einem gravierenden Problem: § 10 AO verpflichtet ausländische Steuerpflichtige zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Ohne diesen werden Steuerbescheide bestandskräftig, Fristen laufen ab und Vollstreckungsmaßnahmen werden eingeleitet — ohne dass der Steuerpflichtige je davon erfahren hat.
Handelsregister & Gewerbe
GmbH-Eintragung erfordert eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland. Das Gewerbeamt benötigt eine Betriebsstättenadresse. Ohne Adresse keine Gesellschaft.
Steuerrechtliches Risiko
Ohne Zustellungsbevollmächtigten nach § 10 AO können Finanzamtsbescheide zugestellt werden, ohne den Steuerpflichtigen faktisch zu erreichen — mit bestandskräftigen Folgen.
Impressumspflicht
§ 5 DDG verlangt eine erreichbare Adresse im Impressum. Für im Ausland ansässige Unternehmen ohne deutschen Standort ein regulatorisches Problem.
Was wir übernehmen
Repräsentative Berliner Geschäftsadresse
Körnerstraße 12, 10785 Berlin — eine etablierte Adresse im Berliner Stadtbezirk Schöneberg, nutzbar für Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, Impressum und Geschäftskorrespondenz.
Postannahme & -weiterleitung
Wir nehmen alle Postsendungen entgegen, scannen sie und leiten sie digital an Sie weiter — in der Regel am gleichen oder nächsten Werktag. Auf Wunsch auch physische Weiterleitung per Post.
Behördenpost & Fristenmanagement
Behördenschreiben (Finanzamt, Handelsregister, Gewerbeamt, Gerichtsvollzieher) werden sofort identifiziert und priorisiert — mit Hinweis auf laufende Fristen. Keine unbemerkt abgelaufenen Einspruchsfristen mehr.
Telefonservice
Auf Wunsch nehmen wir Anrufe unter Ihrem Firmennamen entgegen, leiten sie weiter oder nehmen Nachrichten auf. Professioneller Ersteindruck für Kunden und Geschäftspartner.
Zustellungsbevollmächtigter nach § 10 AO
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Funktion des inländischen Zustellungsbevollmächtigten für ausländische Steuerpflichtige. Das schützt Sie davor, dass Steuerbescheide ohne Ihr Wissen bestandskräftig werden.
Ladungsfähige Anschrift
Unsere Berliner Adresse ist gerichtlich anerkannt als ladungsfähige Anschrift — für Handelsregister, Impressum und gesetzliche Pflichtangaben. Nutzbar auf Briefpapier, Website und in Verträgen.
Mandantenportal
Alle eingehenden Dokumente, Scans und Weiterleitungen sind in Ihrem sicheren Mandantenportal jederzeit einsehbar und abrufbar.
Ablauf
Einrichtung
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Nutzung der Adresse und ggf. die Übernahme der Zustellungsbevollmächtigten-Funktion. Einrichtung Ihres Mandantenportals.
Adressänderungen anmelden
Falls noch keine Berliner Adresse existiert: Wir unterstützen bei der Anmeldung der neuen Adresse beim Handelsregister (Änderungsanmeldung), Gewerbeamt und Finanzamt.
Laufender Betrieb
Alle eingehenden Postsendungen werden am Tag des Eingangs gescannt und in Ihr Portal geladen. Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail.
Behördenschreiben
Schreiben von Behörden werden gesondert markiert und mit einem Kurzkommentar versehen. Bei dringendem Handlungsbedarf nehmen wir telefonisch Kontakt auf.
Kombination mit weiteren Leistungen
Das virtuelle Büro lässt sich nahtlos mit unserer Buchhaltung, Lohnabrechnung und Behördenkommunikation kombinieren — für eine vollständige kaufmännische Infrastruktur ohne eigene Berliner Präsenz.
Für wen
Ausländische Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und einen Zustellungsbevollmächtigten nach § 10 AO benötigen.
Ausländische GmbHs und Zweigniederlassungen, die für die Handelsregistereintragung eine ladungsfähige Berliner Adresse benötigen.
Unternehmen, die für ihr Impressum eine deutsche Adresse benötigen, aber keinen eigenen Sitz in Deutschland haben.
Investoren, die deutsche Immobilien oder Beteiligungen halten und eine lokale Korrespondenzadresse benötigen.
Alle ausländischen Unternehmen, die regelmäßig Post von deutschen Behörden erhalten und sicherstellen müssen, dass keine Fristen verloren gehen.
Im Vergleich zur Anmietung eigener Büroräume in Berlin — die schnell 2.000 bis 5.000 EUR pro Monat kosten — ist das virtuelle Büro die kosteneffiziente Lösung für eine verlässliche lokale Präsenz.
Verwandte Leistungen
Berliner Geschäftsadresse benötigt?
Wir richten Ihr virtuelles Büro innerhalb von zwei Werktagen ein — inklusive Zustellungsbevollmächtigter nach § 10 AO.
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